Allgemeine Geschäftsbedingungen Ad Schmidt Consulting , Inh. Adrian
Schmidt, Jahnstr. 3, 33175 Bad Lippspringe (nachfolgend auch: „Ad
Schmidt“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Verträge, die AD SCHMIDT mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um
einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder
„Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) AD SCHMIDT schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit AD SCHMIDT als Unternehmer
gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als AD SCHMIDT ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise
auch dann, wenn AD SCHMIDT in Kenntnis der AGB des Kunden mit der
Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von AD SCHMIDT / Mitwirkung des Kunden
(1) AD SCHMIDT erbringt individuelle und standardisierte
Beratungsdienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings (z.B. Ad-Werbung,
Erstellung von Webseiten).
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig
und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine
Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AD
SCHMIDT, bleibt der Vergütungsanspruch von AD SCHMIDT unberührt.
(3) Der Kunde hat die Beratungsleistungen von AD SCHMIDT durch angemessene
Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die
dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber
hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes
Anfordern von AD SCHMIDT zur Verfügung stellen.
(4) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von AD SCHMIDT einen
Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste
Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Der
Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren
spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann AD
SCHMIDT aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht
innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür
vereinbarte Zeitraum angemessen.
(6) In Bezug auf die von AD SCHMIDT zu erbringenden Dienstleistungen
gegenüber dem Kunden steht AD SCHMIDT in Bezug auf die Ausführung ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) AD SCHMIDT ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von AD SCHMIDT unterfallen grundsätzlich dem
Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht
unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten die nachstehenden Absätze 2-
10.
(2) AD SCHMIDT kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung
jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller
Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden
voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die
Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme
unverzüglich zu erklären. AD SCHMIDT kann den Kunden mit Fristsetzung von
einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der
Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber AD SCHMIDT nicht schriftlich
erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein
Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und AD SCHMIDT überlassen. Das
Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist AD SCHMIDT
verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die
Leistungen von AD SCHMIDT zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand
zu vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach
Abnahme festgestellt werden.
(6) AD SCHMIDT ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal
binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten.
Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher
Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein
von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger
anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden
Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene
Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen,
wird AD SCHMIDT dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen
ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von AD SCHMIDT gilt auch dann als
abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme
der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und
den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages
führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde
auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen AD SCHMIDT und dem Kunden kann
fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von AD
SCHMIDT eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht
konstitutiv ist.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von AD SCHMIDT angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von AD SCHMIDT erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von AD SCHMIDT ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AD
SCHMIDT ist anders lautend. Eine AD SCHMIDT erteilte (SEPA-)
Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere
Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde AD SCHMIDT
nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür
ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) AD SCHMIDT stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden
eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde
verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung
an AD SCHMIDT zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten
Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn
der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen
den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nicht
automatisch.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AD SCHMIDT beginnen nicht, bevor
der Rechnungsbetrag bei AD SCHMIDT eingegangen ist und vereinbarungsgemäß
die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei AD SCHMIDT vollständig
vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AD SCHMIDT sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen
Zahlungen gegenüber AD SCHMIDT in Verzug, ist AD SCHMIDT berechtigt, den
Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AD
SCHMIDT wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) AD SCHMIDT wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. AD SCHMIDT ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass AD SCHMIDT bis auf anderslautende und
explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht
die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird AD
SCHMIDT innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des
Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist AD SCHMIDT gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen
und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von AD SCHMIDT unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) AD SCHMIDT und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare)
übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im
gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien
abgegebene Bewertungen und Kommentare dauerhaft. Dies gilt auch nach
Beendigung des Vertrags zwischen AD SCHMIDT und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von AD SCHMIDT (z.B. auf
Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von AD SCHMIDT zu
wahren. AD SCHMIDT ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an
Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte
der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen
von AD SCHMIDT innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder
beeinträchtigen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass AD SCHMIDT überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags
erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AD SCHMIDT insoweit
von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von AD
SCHMIDT erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und
Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde
liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die
von AD SCHMIDT für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen,
Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung
erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte,
Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen,
Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und
IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange
Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden
Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AD
SCHMIDT nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet
hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger
Zahlung der letzten Rate an AD SCHMIDT über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch
verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine
Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) AD SCHMIDT haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AD
SCHMIDT nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AD SCHMIDT nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die
für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AD
SCHMIDT die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern AD SCHMIDT für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung)
verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung
(schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in
jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist
ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AD SCHMIDT
maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
ist der Sitz von AD SCHMIDT. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist
der Sitz von AD SCHMIDT.
AGB Stand: 13.11.2019 ©
Anhang
SEPA
—
Ad Schmidt Consulting , Inh. Adrian Schmidt, Jahnstr. 3, 33175 Bad Lippspringe
(Gläubigerreferenz-ID:…………………………………………………………) sowie dessen
Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von
meinem Konto
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die von Ad Schmidt Consulting , Inh. Adrian Schmidt, Jahnstr. 3, 33175 Bad
Lippspringe sowie dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für
Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
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